Schulgemeinschaftsausschuss

Partnerschaften bilden

Dem Schulgemeinschaftsausschuss gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer:innen, der Schüler:innen und der Erziehungsberechtigten an.
Vorsitzender: Dir. Mag. Alois PACK
Elternvertreter:innen:
Lehrervertreter:innen:
Prof. Mag. Maria NECKAM-HOCHEGGER
Schülervertreter:innen: Jousef ABD EL-NABY (Schulsprecher)
Berina TELA (1. Stellvertreterin)
Amir ACHMATOV (2.Stellvertreter)
Gemäß § 64 (2) SchUG obliegen dem SGA folgende Aufgaben:
  • Entscheidung über mehrtägige Schulveranstaltungen
  • Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
  • Durchführung (einschließlich der Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
  • Adaption der Hausordnung
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
  • Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern:innen an Veranstaltungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen der Schulbahnberatung
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege
  • Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen
  • schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen
  • schulautonome Schulzeitregelungen
  • Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern.

Weiters die Beratung insbesondere über wichtige Fragen des Unterrichts und der Erziehung, Fragen der Planung von Schulveranstaltungen, die Wahl von Unterrichtsmitteln, die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln und Baumaßnahmen im Bereich der Schule.

In den Sitzungen des Schulgemeinschaftsausschusses (SGA), der aus je drei Vertretern von Lehrern:innen, Schülern:innen und Eltern besteht, haben die Elternvertreter Gelegenheit mit ihren Anregungen und Wünschen ihre Anliegen zu vertreten.