Hausordnung

Für ein angenehmes Miteinander

Verhalten

Alle Beteiligten am Schulleben legen großen Wert auf einen wertschätzenden, höflichen, ehr­lichen und respektvollen Umgang miteinander.

Der gegenseitige Respekt zeigt sich in Worten, dem Verhalten (Pünktlichkeit, Termintreue) und auch der gewählten Kleidung. Die in der Schule getragene Kleidung sollte dem wirtschaftlichen Ausbildungsziel entsprechen, daher ist das Tragen von Freizeitkleidung (z. B. Trainingsanzug, Jogging­hose, Flip-Flops) während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.

Anwesenheit

Die Schüler*innen haben pünktlich (Termintreue!) zu Unterrichtsbeginn in ihren Unter­richtsräumen anwesend zu sein.

Das Verlassen des Schulgebäudes während der Unterrichtszeit (einschl. der PAUSEN!) ohne Ge­nehmigung ist ausnahmslos untersagt (§ 2 Abs. 4 der Schulordnung). Durch Vorlage einer Ent­schuldigung/eines Passierscheins kann die Genehmigung vom Lehrer, dem Klassenvorstand oder der Direktion erteilt werden.

Über den Unterricht hinausgehende Anwesenheit im Schulgebäude bedarf der Meldung an den Klassenvorstand/Klassenlehrer und gegebenenfalls der Genehmigung durch die Direktion.

Der Aufenthalt vor, neben und gegenüber dem Schulgebäude vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsschluss ist untersagt!

(Unterrichts-)Räume

Während der Pausen dürfen die Fenster nur gekippt werden (Schutz vor Verletzungen!).

Am Ende der regulären Unterrichtszeit müssen die Klasse und die EDV-Säle in einem sauberen und aufgeräumten Zustand verlassen werden. Der Müll gehört in den Abfallbehälter und nicht auf die Kästen, die Fensterbretter oder auf den Boden. Alle sonstigen Räume (z. B. die Toiletten, das Buffet) sind ebenfalls sauber zu halten.

In den EDV-Räumen ist das Essen und das Trinken verboten. Ausgenommen ist das Trinken von Wasser.

IT-Ressourcen

Die Schüler*innen dürfen die IT-Dienste, Soft- und Hardware grundsätzlich nur für schulische Zwecke nutzen. In einem eingeschränkten Ausmaß ist auch die private Nutzung zuläs­sig, sofern sie nicht missbräuchlich erfolgt, dem Ansehen der Vienna Business School nicht schadet, der Aufrechterhaltung eines Schulbetriebes nicht entgegensteht und sie die Sicherheit und Leis­tungsfähigkeit der Infrastruktur nicht gefährdet.

Ein Widerruf der privaten Nutzung ist jederzeit möglich, insbesondere wenn die genannten Nut­zungskriterien nicht eingehalten werden.

Ressourcen

Die Handybenützung ist den Schüler*innen ausschließlich während der Pausen gestat­tet. Das Handy ist kein Unterrichtsmittel!

Die Aufbewahrung von Unterrichtsbehelfen bzw. Wertgegenständen in den Klassenräumen (inkl. der Kästen) erfolgt auf eigene Gefahr! Die Schule übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände.

Konsequenzen

Unerlaubt verwendete oder/und den Unterricht störende Gegenstände (z. B. Handys) werden ab­genommen und dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

Ersatz-/Reparaturkosten für absichtliche, mutwillige oder grob fahrlässig herbeigeführte Beschädi­gungen müssen vom Verursacher getragen werden.

Im gesamten Haus gilt gemäß Tabakgesetz 2005 Rauchverbot! Schüler*innen, die wiederholt rauchend angetroffen werden, müssen mit dem Schulausschluss rechnen.

Die Mitnahme von Waffen, Messern und gleichartigen Gegenständen ist verboten.

Zuwiderhandeln wird ausnahmslos mit Schulausschluss geahndet!

Vorgehensweise bei Übertritten und Verstößen:

Stufe 1: Belehrung durch den Fachprofessor mit Katalogeintrag.

Stufe 2: Belehrung durch den Klassenvorstand bzw. Jahrgangsvorstand (KJV) mit Information an die Eltern/Erziehungsberechtigten.

Stufe 3: Belehrung durch die Direktion unter Anwesenheit des KJVs sowie Information an die Eltern.

Stufe 4: Verwarnung durch die Direktion unter Anwesenheit der Eltern und des KJVs. Zielvereinbarung durch die Direktion.

Stufe 5: Nach erfolgloser Verwarnung durch die Direktion bzw. Nichteinhaltung der Zielvereinbarung à Klassenkonferenz in der die Versetzung in eine Parallelklasse, eine Suspension bzw. keine Ver­längerung des Aufnahmevertrages beschlossen wird.

Stufe 6: Schulausschluss

 

Im Falle einer groben Verfehlung, z. B. Mobbing, Bedrohung, Diebstahl, Gewalt gegen andere, Be­schädigung fremden Eigentums etc., besteht die Möglichkeit, einzelne Stufen zu überspringen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

 

„Alle Schüler*innen und Lehrer*innen sind Botschafter unserer Schule. Handeln Sie bzw. verhalten Sie sich stets so, dass Sie dem Ansehen unserer Schule nicht schaden!“

Dir. Mag. Alois Pack

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